Rechtliches Wissen

Gerichtsferien & Fristenstillstand

In der Schweiz stehen gesetzliche und gerichtlich angesetzte Fristen zu bestimmten Zeiten im Jahr still. Dies wird als Gerichtsferien oder Fristenstillstand bezeichnet.

Eigenverantwortung & ZweitmethodeDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die Fristberechnung im Einzelfall unterliegt Ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht und erfordert stets eine unabhängige Zweitmethode zur Verifikation (z.B. manuelle Nachprüfung anhand Gesetzestexten).

Wann sind die Gerichtsferien?

Die Gerichtsferien sind in zentralen Bundesverfahren (wie ZPO, StPO, BGG, VwVG, ATSG) weitgehend ähnlich geregelt:

PeriodeZeitraumDauer
Ostern7. Tag vor bis 7. Tag nach Ostern15 Tage
Sommer15. Juli bis 15. August32 Tage
Winter18. Dezember bis 2. Januar16 Tage

Wichtige Ausnahmen

Der Fristenstillstand gilt nicht für alle Verfahren. In folgenden Fällen laufen die Fristen in der Regel normal weiter:

  • Summarische Verfahren: In der ZPO (Art. 145 Abs. 2).
  • Haftverfahren: In der StPO (Art. 89 Abs. 2).
  • SchKG-Verfahren: Hier gelten Betreibungsferien, aber kein Stillstand (Fristen verlängern sich am Ende).
  • Steuerrecht (DBG): Grundsätzlich kein Stillstand.
  • Vorsorgliche Massnahmen: In fast allen Prozessordnungen ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Spezialgesetze, kantonale Regelungen und besondere Verfahrenskonstellationen (wie etwa behördlich angesetzte Dringlichkeiten) können weitere Abweichungen vorsehen.

Unterschied: Stillstand vs. Verlängerung

Beim Fristenstillstand (z.B. ZPO) wird die Frist während der Ferien pausiert. Die Tage der Ferien zählen nicht zur Fristdauer.

Bei der Fristverlängerung (z.B. SchKG) läuft die Frist normal durch. Fällt das Ende jedoch in die Ferien, wird es auf den 3. Werktag nach den Ferien verschoben.

Gerichtsferien Termine 2026

Diese Termine bewirken einen Fristenstillstand in den meisten ordentlichen Verfahren gemäss ZPO, StPO, BGG, VwVG und ATSG. Für beschleunigte Verfahren, vorsorgliche Massnahmen, SchKG (Betreibungsferien) und kantonale Steuerverfahren (DBG) gelten sie in der Regel nicht oder abweichend.

Ostern 2026: 29. März bis 12. April

Sommer 2026: 15. Juli bis 15. August

Winter 2026/27: 18. Dezember bis 2. Januar

Berechnungsgrundlagen

Kantonale Feiertage & Bezirke

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Gerichtsferien (Fristenstillstand)

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